Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum schreibt einen Wettbewerb zur Förderung innovativer Projekte und Ideen im Bereich der Thüringer Kultur- und Kreativwirtschaft aus. Das Fördervolumen beträgt für die Jahre 2025 und 2026 ca. 400.000 Euro. Ziel des Wettbewerbs ist die Identifizierung von Wachstumspotentialen und Ideen in der Thüringer Kreativwirtschaft sowie von Maßnahmen zur Sichtbarmachung des Kreativstandortes Thüringen. Zum anderen sollen auch Thüringer Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche angesprochen werden, die Kreativschaffenden bei innovativen Projekten und Prozessen in ihrem Unternehmen einbeziehen wollen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden können Projekte, die mindestens unter einer der folgenden Rubriken
einzuordnen sind und die wirtschaftlich ausgerichtet sind:
• Entwicklung und Umsetzung innovativer Geschäftsideen von Unternehmen der Thüringer
Kultur- und Kreativwirtschaft sowohl in urbanen Zentren als auch in ländlichen Regionen
und damit verbunden die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der
Thüringer Kultur- und Kreativwirtschaft,
• Unterstützung der Vernetzung der Kreativschaffenden aus verschiedenen Teilmärkten
(Unterstützung der Netzwerkbildung der Branche) zur Verbesserung der Selbstorganisation
und Stärkung des Kultur- und Kreativwirtschaftsstandortes Thüringen
• Forcierung der branchen- bzw. disziplinübergreifenden Zusammenarbeit von Thüringer
Kreativschaffenden und Thüringer Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen, um
innovative Lösungen für aktuelle und künftige Herausforderungen zu entwickeln,
• Erhöhung der Sichtbarkeit des Kreativwirtschaftsstandorts Thüringen sowie der
Wertschätzung kreativer Leistungen aus Thüringen z.B. durch Präsentations- und
Kommunikationsmaßnahmen.
Wer ist antragsberechtigt?
Als Zuwendungsempfänger kommen grundsätzlich
• kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
• Freiberuflich Tätige der Kultur- und Kreativwirtschaft
• juristische Personen des Privatrechts (z.B. Verbände, Vereine, GmbHs),
• Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
in Betracht, die ihren Sitz oder Wohnsitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Thüringen haben oder ihr Vorhaben in Thüringen realisieren. Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten können nicht gefördert werden.
Was kann grundsätzlich gefördert werden?
Förderfähig sind nur Ausgaben, die beim Projektträger oder der -trägerin erst durch das Projekt ausgelöst werden und die diesem ohne das Projekt nicht entstehen würden. Dies können Sach- und Personalausgaben sowohl für die Durchführung des Gesamtprojekts als auch für Teilprojekte wie Projektentwicklung, Produktion einschließlich Inbetriebnahme und Vertrieb sein. Kooperationsmaßnahmen von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche mit Thüringer Kreativschaffenden müssen eine Projektlaufzeit von mindestens 3 Monaten und höchstens 12 Monaten umfassen.
Zuwendungen zur Projektförderung können nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Eine Förderung erfolgt grundsätzlich als „De-minimis“-Beihilfe (De-minimis-Beihilfen i. H. v. maximal 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren pro Unternehmen). Der Eigenanteil ist durch Eigenmittel (= Barmittel) und ggf. ergänzend durch Eigenleistungen – wie z.B. ehrenamtlichen bzw. freiwilligen Arbeitsleistungen von Mitgliedern bzw. Mitarbeitenden, Projektbeteiligten oder Dritten und/oder Sachleistungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt entstehen, zu erbringen.
Die Zuwendungsempfangenden müssen in der Lage sein, das Projekt im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns/ einer ordentlichen Kauffrau durchzuführen und die ordentliche und zweckentsprechende Verwendung der Mittel entsprechend nachzuweisen. Die maximale Projektlaufzeit ist befristet bis spätestens 31.12.2026.
Was kann nicht gefördert werden?
Nicht förderfähig sind insbesondere,
• Projekte die überwiegend der öffentlichen Kulturförderung und/oder Soziokultur zuzurechnen sind und sich nicht an die Erwerbswirtschaft richten,
• Film- und andere audiovisuelle Projekte, die zugleich eine Förderung durch die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH (MDM) oder aus anderen öffentlich finanzierten Förderprogramme für audiovisuelle Medieninhalte, z.B. der Thüringer Staatskanzlei oder der Kulturstiftung Thüringen, erhalten, oder dort einen entsprechenden Antrag gestellt haben,
• individuelle Beratungsleistungen, insbesondere in rechtlichen, steuerlichen oder planerischen Angelegenheiten,
• Projekte, deren Ziel lediglich der Erwerb einzelbetrieblicher Investitionsgüter ist,
• Projekte, die Persönlichkeitsrechte, das sittliche oder das religiöse Gefühl der Allgemeinheit verletzen oder deren Inhalt illegal pornografisch, Gewalt verherrlichend oder die Jugend gefährdend ist,
• Projekte, die vorrangig über andere Förderprogramme gefördert werden können,
• Maßnahmen und Ausgaben zur Erstellung des Wettbewerbsbeitrags,
• Projekte, deren Gesamtkosten weniger als 20.000 Euro betragen.
Wie hoch kann die Förderung sein?
Die Gesamtkosten für förderfähige Projekte müssen mindestens 20.000 Euro und sollen in der Regel nicht mehr als 80.000 Euro betragen. Die Förderung erfolgt im Regelfall als Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. In begründeten Einzelfällen ist die Gewährung eines höheren Fördersatzes möglich. Zuwendungen bis 15.000 Euro können als Festbetragsfinanzierung bewilligt werden, sofern VV Nr. 2.2.3 zu § 44 ThürLHO dem nicht entgegen steht. Die Zuwendungen sind Subventionen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Zuwendungen im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsverfahren freiwillige Leistungen darstellen und nur insoweit bewilligt werden können, als dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Wie sieht der Weg zur Förderung aus?
Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut: zunächst werden in einer ersten Stufe Projektideen für eine mögliche Förderung ausgewählt. Diese werden in einer zweiten Stufe qualifiziert. Die Projektidee wird in Form einer Projektskizze dargelegt. Diese wird von der Bewilligungsbehörde formal und inhaltlich vorgeprüft und durch ein Experten- und Expertinnengremium begutachtet. Dabei stehen alle eingereichten Projektskizzen untereinander im Wettbewerb. Die so ausgewählten Projekte werden aufgefordert, ihre Projektskizze zu qualifizieren. Erst in dieser zweiten Stufe wird die Einreichung eines förmlichen Zuwendungsantrags erforderlich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Reiche deine Projektidee ein!
Deine Projektskizze kannst du gemäß der Musterdatei im PDF-Format einreichen. Die PDF zum download findest du hier. Bitte reiche diese per E-Mail an folgende Adresse ein: kreativwirtschaft@tmwllr.thueringen.de. Die Ausschlussfrist hierfür ist der 16. November 2025; 23:59 Uhr.
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Norman Schulz
Projektleitung
schulz@thueringen-kreativ.de0151 / 1500 1681Das könnte dir auch gefallen: